Richtig entsorgen
Elektroaltgeräte
Elektro- und Elektronikaltgeräte gehören nicht in den Restmüll. Sie enthalten wertvolle Rohstoffe, können aber auch Schadstoffe oder brandgefährliche Batterien und Akkus enthalten. Deshalb müssen sie getrennt gesammelt und fachgerecht verwertet werden.

Getrennte Sammlung
Die durchgestrichene Mülltonne

Elektro- und Elektronikgeräte sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet. Es weist darauf hin, dass das Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht über den Restmüll entsorgt werden darf.
Ausgediente Elektrogeräte müssen stattdessen einer dafür vorgesehenen Sammel- oder Rücknahmestelle übergeben werden.
Für private Haushalte bestehen dafür insbesondere zwei Möglichkeiten: die Rückgabe im Handel und die Abgabe an einer kommunalen Sammelstelle.
Kostenlose Rückgabe
Wohin mit dem alten Elektrogerät?
Nutzen Sie die Rückgabemöglichkeiten im Handel
Viele Elektroaltgeräte können bequem und kostenlos dort zurückgegeben werden, wo Sie ohnehin einkaufen – beispielsweise in größeren Elektrofachmärkten sowie zahlreichen Supermärkten und Discountern.
Insbesondere kleine Elektroaltgeräte müssen deshalb nicht extra zum Wertstoffhof gebracht werden.
Alternativ: Wertstoffhof Wiefels
Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbstverständlich auch kostenlos an unserem Wertstoffhof abgegeben werden. Bitte liefern Sie die Geräte getrennt von anderen Abfällen an und beachten Sie die Hinweise unseres Personals.
Rücknahmepflicht des Handels
Elektroaltgeräte bequem im Handel zurückgeben
Für viele Elektroaltgeräte bestehen gesetzliche Rücknahmepflichten des Handels. Dadurch stehen Ihnen neben den kommunalen Sammelstellen zahlreiche wohnortnahe und kostenlose Rückgabemöglichkeiten zur Verfügung.
Kleine Geräte – ohne Neukauf
Rücknahmepflichtige Händler müssen bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart kostenlos zurücknehmen, wenn keine äußere Abmessung des Gerätes größer als 25 cm ist.
Der Kauf eines neuen Gerätes ist dafür nicht erforderlich.
Größere Geräte – beim Neukauf
Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes muss ein rücknahmepflichtiger Händler ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, kostenlos zurücknehmen.
Die Rücknahmepflicht gilt insbesondere für Elektrofachhändler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m². Auch Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m² sind zur Rücknahme verpflichtet, wenn sie mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
Auch für den Online- und Versandhandel bestehen unter den gesetzlichen Voraussetzungen Rücknahmepflichten. Informationen über die jeweiligen Rückgabe- und gegebenenfalls Abholmöglichkeiten muss der Händler bereitstellen.
Unser Tipp
Rückgabe im Alltag einplanen
Nutzen Sie für kleinere Elektroaltgeräte möglichst die wohnortnahen Rückgabemöglichkeiten im Handel – zum Beispiel beim nächsten Einkauf. So lassen sich zusätzliche Fahrten zum Wertstoffhof vermeiden. Wenn eine Abgabe im Handel nicht in Betracht kommt, können kleinere Mengen – soweit dies sicher möglich ist – auch gesammelt und bei einer späteren Anlieferung zum Wertstoffhof mitgebracht werden.
Brandgefahr vermeiden
Batterien und Akkus vorher entnehmen
Altbatterien und Altakkus, die nicht vom Elektrogerät umschlossen sind und sich problemlos und zerstörungsfrei entnehmen lassen, müssen vor der Abgabe aus dem Gerät entfernt und getrennt abgegeben werden.
Versuchen Sie nicht, fest eingebaute Akkus gewaltsam aus einem Gerät auszubauen. Solche Geräte werden vollständig als Elektroaltgerät abgegeben.
Lithiumhaltige Batterien und Akkus können bei Beschädigung Brände verursachen. Sie gehören niemals in den Restmüll, die Wertstofftonne, die Bioabfalltonne, den Sperrmüll oder den Metallschrott.
Getrennte Erfassung
Sechs Sammelgruppen für Elektroaltgeräte
Für die Sammlung und weitere Verwertung werden Elektroaltgeräte nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz in sechs Sammelgruppen eingeteilt.
1. Wärmeüberträger
Zum Beispiel Kühlschränke, Gefriergeräte und andere Geräte mit Wärmeübertragung.
2. Bildschirme und Monitore
Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm².
3. Lampen
Hierzu gehören die nach dem ElektroG getrennt zu erfassenden Lampen.
4. Großgeräte
Größere Elektrogeräte sowie unter anderem Nachtspeicherheizgeräte. Für bestimmte Geräte gelten besondere Annahmebedingungen.
5. Kleingeräte
Kleine Elektrogeräte sowie kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik.
6. Photovoltaikmodule
Ausgediente Photovoltaikmodule bilden eine eigene Sammelgruppe.
Datenschutz
Persönliche Daten vorher löschen
Auf Smartphones, Computern, Tablets und anderen Geräten können persönliche Daten gespeichert sein. Für deren Löschung vor der Abgabe ist der Letztbesitzer selbst verantwortlich.
Prüfen Sie deshalb vor der Entsorgung, ob sich noch persönliche Daten auf dem Gerät oder auf entnehmbaren Speichermedien befinden, und löschen Sie diese sicher.