Abfallratgeber

Asbesthaltige Abfälle

Asbesthaltige Abfälle erfordern aufgrund ihrer gesundheitsgefährdenden Eigenschaften besondere Vorsicht. Hier erfahren Sie, welche asbesthaltigen Abfälle am Wertstoffhof Wiefels angenommen werden und was Sie bei Verpackung und Anlieferung beachten müssen.

Gut zu wissen

Was sind asbesthaltige Abfälle?

Asbest wurde über viele Jahre in unterschiedlichen Bauprodukten eingesetzt. Insbesondere in älteren Gebäuden können deshalb noch asbesthaltige Materialien vorhanden sein.

Typische Beispiele

Zu den fest gebundenen asbesthaltigen Abfällen gehören insbesondere ältere Faserzementprodukte, zum Beispiel:

  • Dach- und Fassadenplatten (z. B. Eternit)
  • Wellplatten
  • Fassadenschindeln
  • Blumenkästen und andere Faserzementprodukte

Gesundheitsgefahr

Asbestfasern können beim Einatmen schwere Gesundheitsschäden verursachen. Asbesthaltige Materialien dürfen deshalb nicht zerbrochen, zersägt, gebohrt, geschliffen oder anderweitig mechanisch bearbeitet werden.

Eine Freisetzung von Asbestfasern ist unbedingt zu vermeiden.

Wertstoffhof Wiefels

Annahme von asbesthaltigen Abfällen

Am Wertstoffhof Wiefels können Kleinmengen fest gebundener asbesthaltiger Abfälle unter besonderen Annahmebedingungen angeliefert werden.

Voraussetzung für die Annahme ist insbesondere, dass die Abfälle ordnungsgemäß, staubdicht und transportsicher verpackt sind.

Staubdicht verpacken

Asbesthaltige Abfälle müssen für die Anlieferung staubdicht und transportsicher verpackt sein.

Geeignet ist beispielsweise eine vollständige Verpackung in PE-Kunststofffolie mit einer Mindestdicke von 0,4 mm. Die Folie muss ausreichend überlappen und sorgfältig verschlossen bzw. verklebt werden. Dies gilt sowohl für Platten als auch für Bruchstücke, Formteile und andere fest gebundene asbesthaltige Abfälle.

Alternativ können geeignete verschließbare Big-Bags bzw. Platten-Big-Bags verwendet werden.

Verpackungseinheiten beachten

Am Wertstoffhof steht keine technische Entladehilfe zur Verfügung. Die Verpackungseinheiten müssen daher von Ihnen selbst sicher vom Fahrzeug abgeladen werden können.

Verteilen Sie größere Mengen gegebenenfalls auf mehrere kleinere Verpackungseinheiten. Achten Sie bereits beim Verpacken darauf, dass die einzelnen Einheiten nicht zu schwer werden und weiterhin sicher von Hand bewegt werden können.

Bitte beachten

Das wird am Wertstoffhof nicht angenommen

Keine Annahme

  • schwach gebundene asbesthaltige Abfälle
  • unverpackte asbesthaltige Abfälle
  • unzureichend verschlossene oder beschädigte Verpackungen
  • Anlieferungen, bei denen eine Freisetzung von Asbestfasern nicht sicher ausgeschlossen werden kann

Wichtig

Nicht ordnungsgemäß verpackte asbesthaltige Abfälle können aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nicht angenommen werden.

Wichtig:
Größere Mengen sowie gewerbliche oder landwirtschaftliche Herkunft
Bei größeren Mengen sowie bei asbesthaltigen Abfällen aus gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben setzen Sie sich bitte vor der Anlieferung mit uns in Verbindung. Abhängig von Herkunft und Menge können besondere Anforderungen an den Entsorgungsweg und die Nachweisführung bestehen.
Hinweis:
Anlieferung auf dem Wertstoffhof nur mit Termin
Für die Anlieferung auf dem Wertstoffhof ist grundsätzlich eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termin buchen

Weitere Informationen

Wir benutzen Cookies

Um Ihnen die besten Ergebnisse liefern zu können, verwendet unsere Webseite so genannte Cookies. Diese dienen sowohl für den reibungslosen Betrieb der Webseite, aber auch um Ihnen die Nutzung zu erleichtern.

Sie können entscheiden, ob Sie der Nutzung von Cookies zustimmen, oder dieses ablehnen. Eine Ablehnung kann allerdings zu leichten Einschränkungen der Funktionalität führen.