Richtig entsorgen
Elektroaltgeräte
Elektro- und Elektronikaltgeräte gehören nicht in den Restmüll. Sie enthalten wertvolle Rohstoffe, können aber auch Schadstoffe oder brandgefährliche Batterien und Akkus enthalten. Deshalb müssen sie getrennt gesammelt und fachgerecht verwertet werden.

Getrennte Sammlung
Die durchgestrichene Mülltonne
Elektro- und Elektronikgeräte sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet. Es weist darauf hin, dass das Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht über den Restmüll entsorgt werden darf.
Ausgediente Elektrogeräte müssen stattdessen einer dafür vorgesehenen Sammel- oder Rücknahmestelle übergeben werden.
Für private Haushalte bestehen dafür insbesondere zwei Möglichkeiten: die Abgabe an einer kommunalen Sammelstelle und die Rückgabe im Handel.
Kostenlose Rückgabe
Wohin mit dem alten Elektrogerät?
Wertstoffhof Wiefels
Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kostenlos an unserem Wertstoffhof abgegeben werden. Bitte liefern Sie die Geräte getrennt von anderen Abfällen an und beachten Sie die Hinweise unseres Personals.
Rückgabe im Handel
Auch der Handel ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur kostenlosen Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet. Eine Rückgabe ist dabei teilweise sogar möglich, ohne dass gleichzeitig ein neues Gerät gekauft wird.
Rücknahmepflicht des Handels
Elektroaltgeräte können auch im Handel abgegeben werden
Neben den kommunalen Sammelstellen bestehen gesetzliche Rücknahmepflichten für den Handel. Elektroaltgeräte können deshalb unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch dort kostenlos zurückgegeben werden.
Kleine Geräte – ohne Neukauf
Rücknahmepflichtige Händler müssen bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart kostenlos zurücknehmen, wenn keine äußere Abmessung des Gerätes größer als 25 cm ist. Der Kauf eines neuen Gerätes ist dafür nicht erforderlich.
Größere Geräte – beim Neukauf
Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes muss ein rücknahmepflichtiger Händler ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, kostenlos zurücknehmen.
Die Rücknahmepflicht gilt insbesondere für größere Elektrofachhändler. Auch Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m² sind zur Rücknahme verpflichtet, wenn sie mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
Auch für den Onlinehandel bestehen unter den gesetzlichen Voraussetzungen Rücknahmepflichten. Informationen über die jeweiligen Rückgabemöglichkeiten muss der Händler bereitstellen.
Brandgefahr vermeiden
Batterien und Akkus vorher entnehmen
Altbatterien und Altakkus, die nicht vom Elektrogerät umschlossen sind und sich problemlos und zerstörungsfrei entnehmen lassen, müssen vor der Abgabe aus dem Gerät entfernt und getrennt abgegeben werden.
Versuchen Sie nicht, fest eingebaute Akkus gewaltsam aus einem Gerät auszubauen. Solche Geräte werden vollständig als Elektroaltgerät abgegeben.
Lithiumhaltige Batterien und Akkus können bei Beschädigung Brände verursachen. Sie gehören niemals in den Restmüll, die Wertstofftonne, die Bioabfalltonne, den Sperrmüll oder den Metallschrott.
Getrennte Erfassung
Sechs Sammelgruppen für Elektroaltgeräte
Für die Sammlung und weitere Verwertung werden Elektroaltgeräte nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz in sechs Sammelgruppen eingeteilt.
1. Wärmeüberträger
Zum Beispiel Kühlschränke, Gefriergeräte und andere Geräte mit Wärmeübertragung.
2. Bildschirme und Monitore
Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm².
3. Lampen
Hierzu gehören die nach dem ElektroG getrennt zu erfassenden Lampen.
4. Großgeräte
Größere Elektrogeräte sowie unter anderem Nachtspeicherheizgeräte. Für bestimmte Geräte gelten besondere Annahmebedingungen.
5. Kleingeräte
Kleine Elektrogeräte sowie kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik.
6. Photovoltaikmodule
Ausgediente Photovoltaikmodule bilden eine eigene Sammelgruppe.
Datenschutz
Persönliche Daten vorher löschen
Auf Smartphones, Computern, Tablets und anderen Geräten können persönliche Daten gespeichert sein. Für deren Löschung vor der Abgabe ist der Letztbesitzer selbst verantwortlich.
Prüfen Sie deshalb vor der Entsorgung, ob sich noch persönliche Daten auf dem Gerät oder auf entnehmbaren Speichermedien befinden, und löschen Sie diese sicher.