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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Abfallentsorgung, die Anlieferung und unseren Wertstoffhof in Wiefels.

Fragen & Antworten

Gut zu wissen

Abfallentsorgung & Abfuhr

An wen kann ich mich wenden, wenn meine Tonne nicht geleert wurde?

Für die Leerung Ihrer Abfallbehälter ist nicht der Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Friesland/Wittmund, sondern der jeweilige Landkreis zuständig. Die Abfuhr wird von den Landkreisen Friesland und Wittmund organisiert und durch die jeweils beauftragten Entsorgungsunternehmen durchgeführt.

Bei einer nicht erfolgten Leerung können Sie sich direkt an das für die jeweilige Abfallart zuständige Entsorgungsunternehmen wenden.

Landkreis Friesland – Festland

Allgemeine Fragen zur Abfallentsorgung
Beratungsservice Abfall des Landkreises Friesland
Tel.: 04461 919-8686
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Sperrmüll, Restabfall, Bioabfall und Altpapier
Augustin Entsorgung Friesland GmbH & Co. KG
Tel.: 04421 500 49 5025
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Wertstofftonne
Nehlsen AWG GmbH & Co. KG
Tel.: 04461 99 87-445
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Landkreis Wittmund – Festland

Allgemeine Fragen zur Abfallentsorgung
Fachdienst Abfallwirtschaft des Landkreises Wittmund
Tel.: 04462 86-01
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Sperrmüll, Restabfall und Bioabfall
Augustin Entsorgung
Tel.: 04421 500 49 5000
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Altpapier
Remondis
Tel.: 04442 92520
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Wertstofftonne
Nehlsen
Tel.: 04461 99 87-445
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wie melde ich eine Sperrmüllabfuhr an?

Die Sperrmüllabfuhr wird nicht vom Zweckverband, sondern von den Landkreisen Friesland und Wittmund organisiert.

Wenn Sie Sperrmüll abholen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Wohnort zuständigen Landkreis. Dort finden Sie Informationen zur Anmeldung, zu den Abholbedingungen und zu den jeweils geltenden Regelungen für die Sperrmüllabfuhr.

Sperrmüllabfuhr Landkreis Friesland

Sperrmüllabfuhr Landkreis Wittmund

Anlieferung am Wertstoffhof

Wer darf den Wertstoffhof nutzen?

Der Wertstoffhof ist für private und gewerbliche Kleinanlieferungen vorgesehen. Voraussetzung für die Annahme ist grundsätzlich, dass die Abfälle in den Landkreisen Friesland oder Wittmund angefallen sind. Entscheidend ist die Herkunft der Abfälle – nicht der Wohnort des Anlieferers oder der Sitz eines Unternehmens.

Die Herkunft der angelieferten Abfälle wird stichprobenartig überprüft. Im Rahmen der Kontrolle kann die Angabe der konkreten Anfallstelle verlangt werden. Auch bei Zweifeln an der Herkunft oder der Art der Anlieferung kann eine entsprechende Anliefererklärung verlangt werden.

Abfälle, die außerhalb der Landkreise Friesland oder Wittmund angefallen sind, werden nicht angenommen. Dies gilt auch dann, wenn sie durch eine Person oder ein Unternehmen aus Friesland oder Wittmund angeliefert werden.

Gewerbliche Anlieferungen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Gewerbliche Containerladungen und gewerbliche Sammelladungen werden am Wertstoffhof nicht angenommen.

Für die Anlieferung ist vorab ein Termin über unser Buchungsportal zu buchen. Bitte wählen Sie bei der Buchung den zutreffenden Termin für eine private oder gewerbliche Anlieferung.

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Benötige ich für die Anlieferung einen Termin?

Ja. Für Anlieferungen am Wertstoffhof ist grundsätzlich eine vorherige Terminbuchung erforderlich.

Über unser Online-Buchungsportal buchen Sie ein Zeitfenster für Ihre Ankunft am Wertstoffhof. Bitte treffen Sie innerhalb des gebuchten Zeitfensters am Wertstoffhof ein.

Das gebuchte Zeitfenster bezeichnet ausschließlich den Zeitraum für Ihre Ankunft und nicht die Dauer Ihres Aufenthalts auf dem Wertstoffhof. Für die Entladung steht Ihnen die für Ihre Anlieferung erforderliche Zeit zur Verfügung.

Bitte wählen Sie bei der Buchung den für Ihre Anlieferung passenden Termin – Privatanlieferung oder gewerbliche Anlieferung.

Ist eine Online-Terminbuchung nicht möglich, können Sie einen Termin telefonisch unter 04461 9319-22 vereinbaren. Die telefonische Terminvergabe ist samstags nicht erreichbar.

Termin buchen
Wie funktioniert die Anlieferung am Wertstoffhof in Wiefels?

Für die Anlieferung am Wertstoffhof ist vorab ein Termin über unser Buchungsportal zu buchen. Der gebuchte Termin legt das Zeitfenster für Ihre Ankunft am Wertstoffhof fest.

Bei der Einfahrt werden die angelieferten Abfälle kontrolliert und den jeweiligen Abfallarten zugeordnet. Soweit Gebühren anfallen, werden diese entsprechend der geltenden Gebührensatzung erhoben.

Anschließend fahren Sie zu den jeweiligen Annahmebereichen und entladen Ihre Abfälle grundsätzlich selbstständig in die dafür vorgesehenen Container bzw. Sammelstellen.

Bitte sortieren Sie unterschiedliche Abfallarten möglichst bereits vor der Anlieferung. Dies erleichtert die Zuordnung vor Ort und trägt zu einem zügigen Ablauf bei.

Welche Abfälle angenommen werden und wo diese abgegeben werden können, finden Sie in unserem Wertstoffhof-ABC. Der Übersichtsplan des Wertstoffhofs hilft Ihnen zusätzlich bei der Orientierung und beim Vorsortieren Ihrer Ladung.

Zum Wertstoffhof-ABC

Übersichtsplan des Wertstoffhofs

Termin buchen

Welche Abfälle kann ich am Wertstoffhof anliefern?

Am Wertstoffhof können zahlreiche unterschiedliche Abfallarten angenommen werden. Welche Abfälle angenommen werden, wo sie abgegeben werden können und welche besonderen Annahmebedingungen gegebenenfalls gelten, finden Sie in unserem Wertstoffhof-ABC.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Abfallarten am Wertstoffhof angenommen werden können. Bei einzelnen Abfällen gelten besondere Annahmebedingungen.

Zum Wertstoffhof-ABC
Was kostet die Anlieferung von Abfällen?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Menge der angelieferten Abfälle. Für Kleinmengen bis 2,0 m³ gelten gestaffelte Pauschalgebühren; für bestimmte Abfallarten gelten gesonderte Gebühren bzw. Annahmebedingungen.

Einige Abfallarten und Wertstoffe können gebührenfrei angeliefert werden. Eine Übersicht über die aktuell geltenden Gebühren finden Sie auf unserer Seite „Gebühren“ sowie in der Gebührensatzung des Zweckverbandes.

Zu den Gebühren
Warum muss ich für die Anlieferung bezahlen, obwohl ich bereits Abfallgebühren zahle?

Die regelmäßigen Abfallgebühren werden von den Landkreisen Friesland und Wittmund erhoben und finanzieren die von den Landkreisen angebotenen Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung.

Die Anlieferung von Abfällen am Wertstoffhof in Wiefels ist eine zusätzliche Leistung. Für Abfälle, deren Annahme gebührenpflichtig ist, erhebt der Zweckverband daher die in seiner Gebührensatzung festgelegten Gebühren.

Dabei werden nur die Abfälle berechnet, für die eine Gebühr vorgesehen ist. Bestimmte Wertstoffe können gebührenfrei angeliefert werden.

Zu den Gebühren
Kann ich am Wertstoffhof mit Karte bezahlen?

Ja. Am Wertstoffhof können anfallende Gebühren sowohl bar als auch mit Karte bezahlt werden.

Bei Kartenzahlungen werden die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten durch den eingesetzten Zahlungsdienstleister verarbeitet. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen zur Kartenzahlung.

Datenschutzhinweise zur Kartenzahlung
Können auch Gewerbebetriebe Abfälle anliefern?

Ja. Der Wertstoffhof steht auch für gewerbliche Kleinanlieferungen zur Verfügung, sofern die Abfälle dem Annahmespektrum des Zweckverbandes entsprechen und in den Landkreisen Friesland oder Wittmund angefallen sind.

Gewerbliche Containerladungen sowie Abfälle, die im Rahmen einer gewerblichen Sammeltätigkeit durch Entsorgungsunternehmen oder Containerdienste eingesammelt werden, werden am Wertstoffhof nicht angenommen.

Die Herkunft der angelieferten Abfälle wird stichprobenartig überprüft. Im Rahmen der Kontrolle kann die Angabe der konkreten Anfallstelle verlangt werden.

Gewerbebetriebe haben bei der Entsorgung ihrer Abfälle die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), insbesondere die dort geregelten Getrennthaltungs- und Dokumentationspflichten, zu beachten.

Gewerbliche Anlieferungen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Für die Anlieferung ist vorab ein Gewerbetermin über unser Buchungsportal zu buchen.

Gewerbetermin buchen

Elektrogeräte, Batterien & Akkus

Kann ich Elektroaltgeräte kostenlos abgeben?

Ja. Elektro- und Elektronikaltgeräte können am Wertstoffhof kostenlos abgegeben werden.

Am Standort Wiefels werden Elektroaltgeräte aller sechs Sammelgruppen angenommen.

Wo kann ich Batterien und Akkus entsorgen?

Gerätebatterien und Akkus können am Wertstoffhof Wiefels kostenlos abgegeben werden. Auch viele Verkaufsstellen nehmen entsprechende Altbatterien zurück.

Am Wertstoffhof werden keine Industriebatterien, Batteriespeicher aus Photovoltaikanlagen, Starterbatterien oder Antriebsbatterien von Elektrofahrzeugen angenommen.

Weitere Informationen: Keine Akkus in die Tonne

Was muss ich bei beschädigten Lithium-Akkus beachten?

Beschädigte, aufgeblähte, verformte oder ungewöhnlich warme Lithium-Akkus können ein erhöhtes Brandrisiko darstellen. Bitte solche Akkus nicht weiterverwenden oder laden.

Werfen Sie beschädigte Akkus nicht in die üblichen Batteriesammelboxen. Am Wertstoffhof Wiefels übergeben Sie diese bitte unmittelbar unserem Personal und weisen auf die Beschädigung hin.

Weitere Hinweise zu Lithium-Akkus

Muss ich Akkus vor der Entsorgung aus Elektrogeräten entfernen?

Ja, sofern sie sich ohne Beschädigung oder Zerstörung entnehmen lassen. Entnehmbare Batterien und Akkus müssen vor der Abgabe des Elektroaltgeräts grundsätzlich entfernt und getrennt gesammelt werden.

Fest verbaute Akkus können im Gerät verbleiben. Bitte öffnen Sie Geräte nicht gewaltsam.

Weitere Informationen zur Akkuentsorgung

Wo kann ich Akkus aus E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern abgeben?

Akkus aus E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern können am Wertstoffhof Wiefels kostenlos abgegeben werden.

Bitte übergeben Sie diese Akkus unmittelbar unserem Personal. Für die Anlieferung am Wertstoffhof ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich.

Termin buchen

Weitere Informationen zur Akkuentsorgung

Besondere Abfälle

Können fest gebundene asbesthaltige Abfälle und künstliche Mineralfasern (KMF) angeliefert werden?

Ja. Am Wertstoffhof können Kleinmengen fest gebundener asbesthaltiger Abfälle sowie Kleinmengen künstlicher Mineralfasern (KMF) unter besonderen Annahmebedingungen angeliefert werden.

Fest gebundene asbesthaltige Abfälle müssen staubdicht und transportsicher verpackt angeliefert werden, z. B. in geeigneten, verschlossenen Big-Bags oder in reißfester Folie mit einer Stärke von mindestens 0,4 mm. Schwach gebundene asbesthaltige Abfälle werden nicht angenommen.

Künstliche Mineralfasern (KMF), insbesondere Mineralwolle, müssen ebenfalls staubdicht und transportsicher verpackt angeliefert werden, z. B. in geeigneten, verschlossenen Big-Bags bzw. KMF-Säcken oder in reißfester Folie mit einer Stärke von mindestens 0,4 mm.

Die Abfälle sind so anzuliefern, dass beim Transport und bei der Entladung keine Fasern oder Stäube freigesetzt werden. Nicht oder unzureichend verpackte Abfälle werden nicht angenommen.

Die Entladung muss durch den Anlieferer selbst erfolgen. Entladehilfen stehen vor Ort nicht zur Verfügung. Die Verpackung und die Größe bzw. das Gewicht der einzelnen Gebinde sind daher so zu wählen, dass eine sichere eigenständige Entladung möglich ist.

Bei betrieblichen Anlieferungen sind zusätzlich die einschlägigen abfallrechtlichen Nachweis- und Registerpflichten, insbesondere nach der Nachweisverordnung (NachwV), zu beachten. Dies gilt auch für Abfälle aus landwirtschaftlicher Tätigkeit.

Entscheidend ist dabei die Herkunft des Abfalls: Abfälle aus einem landwirtschaftlich genutzten Gebäude sind betrieblich einzuordnen; Abfälle beispielsweise aus dem privaten Wohnhaus oder einer ausschließlich privat genutzten Garage hingegen nicht.

Für die Anlieferung ist vorab ein Termin über unser Buchungsportal zu buchen.

Termin buchen
Wie muss ich Asbestzement für die Anlieferung verpacken?

Asbestzementplatten und andere fest gebundene asbesthaltige Abfälle müssen staubdicht und transportsicher verpackt angeliefert werden. Die Platten dürfen nicht gebrochen, zerkleinert oder anderweitig beschädigt werden.

Die Abfälle sind vollständig in eine geeignete reißfeste Folie, z. B. 0,4 mm starke Baufolie, einzupacken und sicher zu verschließen. Je nach Menge sind mehrere handhabbare Verpackungseinheiten zu bilden.

Wichtig: Die Verpackungseinheiten müssen so groß und schwer sein, dass sie vom Anlieferer am Wertstoffhof selbst entladen werden können. Entladehilfen stehen vor Ort nicht zur Verfügung. Bringen Sie gegebenenfalls eine weitere Person zur Unterstützung mit.

Schaubild: Asbestzement richtig für die Anlieferung am Wertstoffhof Wiefels verpacken

Tipp: Klicken Sie auf das Schaubild, um es zu vergrößern.

INFO-BLATT 12 – Asbesthaltige Abfälle

Asbestkennzeichnung zum Ausdrucken

Wo kann ich Schadstoffe bzw. Problemabfälle abgeben?

Schadstoffe und Problemabfälle werden nicht am Wertstoffhof des Zweckverbandes angenommen.

Für private Haushalte aus den Landkreisen Friesland und Wittmund bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Abgabe:

Samstägliche Schadstoffannahme in Wiefels

Samstags von 8:00 bis 12:00 Uhr können Schadstoffe und Problemabfälle beim Sonderabfallzwischenlager der Nehlsen AWG GmbH & Co. KG im Zufahrtsbereich des Abfallwirtschaftszentrums abgegeben werden. Die Anlieferung ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.

Mobile Schadstoffsammlung in den Landkreisen

Darüber hinaus organisieren die Landkreise Friesland und Wittmund eine mobile Schadstoffsammlung. Das Schadstoffmobil hält nach einem festgelegten Tourenplan zu bestimmten Terminen an verschiedenen Standorten im jeweiligen Landkreis.

Die aktuellen Termine und Standorte finden Sie auf den Internetseiten des jeweiligen Landkreises.

Mobile Problemstoff-Sammeltermine Landkreis Friesland

Mobile Problemstoff-Sammeltermine Landkreis Wittmund

Bioabfall

Dürfen Biokunststoffe in die Biotonne?

Nein. Auch als „kompostierbar“ oder „biologisch abbaubar“ gekennzeichnete Kunststoffbeutel und andere Biokunststoffe gehören nicht in die Biotonne.

Diese Materialien werden im Kompostierungsprozess häufig nicht schnell genug abgebaut und können bei der Aufbereitung zudem nicht zuverlässig von herkömmlichen Kunststoffen unterschieden werden. Sie werden daher als Störstoffe aussortiert und beeinträchtigen die Qualität des erzeugten Komposts.

Für die Sammlung von Bioabfällen sollten deshalb keine Kunststoffbeutel – auch keine sogenannten kompostierbaren Biokunststoffbeutel – verwendet werden.

Darf biologisch abbaubares Kleintierstreu in den Bioabfall?

Nein. Kleintierstreu und Tierkot gehören nicht in die Biotonne, auch wenn die verwendete Einstreu als biologisch abbaubar oder kompostierbar bezeichnet wird.

Kleintierstreu kann mit Tierkot, Krankheitserregern oder anderen hygienisch problematischen Bestandteilen verunreinigt sein und ist deshalb über den Restabfall zu entsorgen.