Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Friesland/Wittmund
Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Friesland/Wittmund ist bemüht, seine Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit teilweise mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar.
Der Zweckverband überarbeitet und modernisiert seinen Internetauftritt fortlaufend. Dabei werden auch bestehende Barrieren schrittweise identifiziert und beseitigt.
Bestehende Einschränkungen
Nicht barrierefreie Inhalte
Einzelne Inhalte der Website sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.
- Einzelne ältere Inhalte und Seiten sind noch nicht vollständig an die aktuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit angepasst.
- Einzelne auf der Website bereitgestellte PDF-Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.
Im Zuge der laufenden Überarbeitung des Internetauftritts sollen bestehende Barrieren soweit wie möglich schrittweise beseitigt werden.
Sollten Sie auf einen Inhalt stoßen, der für Sie nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir bemühen uns, Ihnen die betreffenden Informationen auf einem geeigneten Weg zur Verfügung zu stellen.
Bewertung
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 18. August 2026 erstellt.
Die Einschätzung der Barrierefreiheit beruht auf einer Selbstbewertung des Internetauftritts durch den Zweckverband.
Die Erklärung wird regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Ihre Rückmeldung
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen? Haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit oder benötigen Sie Informationen in einer für Sie besser zugänglichen Form?
Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:
Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Friesland/Wittmund
E-Mail:
Bitte beschreiben Sie möglichst kurz, auf welcher Seite und bei welchem Inhalt Sie auf eine Barriere gestoßen sind. Dies erleichtert uns die Prüfung und Bearbeitung Ihres Hinweises.
Schlichtungsstelle
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG wenden.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnik beizulegen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen
Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: