Gartenabfälle
Buchsbaum mit Zünslerbefall
Buchsbaum mit Befall durch den Buchsbaumzünsler darf nicht gemeinsam mit normalem Baum- und Strauchschnitt entsorgt werden. Damit sich der Schädling nicht weiterverbreitet, gelten für die Anlieferung besondere Hinweise.
Warum getrennt entsorgen?
Eine weitere Ausbreitung vermeiden
Nicht befallener Buchsbaum gehört grundsätzlich zu den üblichen Gartenabfällen und kann als Baum- und Strauchschnitt angeliefert werden.
Bei einem Befall mit dem Buchsbaumzünsler können sich jedoch noch Raupen, Puppen oder Eier an den Pflanzen und Pflanzenteilen befinden. Gelangt dieses Material unbehandelt in die Grünabfallsammlung, kann sich der Schädling weiter ausbreiten.
Befallene Buchsbäume und Pflanzenteile dürfen deshalb nicht lose zum Baum- und Strauchschnitt gegeben werden.
Anlieferung
So liefern Sie befallenen Buchsbaum richtig an
Gut verpacken
Verpacken Sie befallene Pflanzen und Pflanzenteile vollständig in stabilen Säcken und verschließen Sie diese vor der Anlieferung.
Personal informieren
Weisen Sie unser Personal bei der Eingangskontrolle ausdrücklich darauf hin, dass es sich um Buchsbaum mit Zünslerbefall handelt.
Entsorgungsweg
Die Säcke bleiben verschlossen
Unser Personal weist Ihnen den vorgesehenen Entsorgungsort zu. Die verpackten Pflanzen und Pflanzenteile werden anschließend ohne weiteres Öffnen oder Bearbeiten einer Abfallverbrennungsanlage zugeführt.
So wird verhindert, dass sich aus dem angelieferten Material noch Falter entwickeln und der Buchsbaumzünsler weiterverbreitet wird.
Gebühren
Keine besondere Zusatzgebühr
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage unserer Gebührensatzung wie bei vergleichbaren Gartenabfällen. Für den Zünslerbefall wird keine gesonderte Zusatzgebühr erhoben.