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Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Abfallentsorgung, die Anlieferung und unseren Wertstoffhof in Wiefels.
Fragen & Antworten
Gut zu wissen
An wen kann ich mich wenden, wenn meine Tonne nicht geleert wurde?
Für die Leerung der Abfallbehälter ist nicht der Zweckverband, sondern der jeweilige Mitgliedslandkreis zuständig. Die Abfuhr wird von den Landkreisen Friesland und Wittmund organisiert und durch die jeweils beauftragten Entsorgungsunternehmen durchgeführt.
Bei einer nicht erfolgten Leerung können Sie sich direkt an das für die jeweilige Abfallart zuständige Entsorgungsunternehmen wenden.
Landkreis Friesland – Festland
Restabfall, Bioabfall und Altpapier
Augustin Entsorgung Friesland GmbH & Co. KG
Tel.: 04421 500 49 5025
Wertstofftonne
Nehlsen AWG GmbH & Co. KG
Tel.: 04461 99 87-445
E-Mail:
Allgemeine Fragen zur Abfallentsorgung
Beratungsservice Abfall des Landkreises Friesland
Tel.: 04461 919-8686
E-Mail:
Landkreis Wittmund – Festland
Restabfall und Bioabfall
Augustin Entsorgung
Tel.: 04421 500 49 500
E-Mail:
Altpapier
Remondis
Tel.: 04442 92520
E-Mail:
Wertstofftonne
Nehlsen
Tel.: 04461 99 87-445
E-Mail:
Wie melde ich eine Sperrmüllabfuhr an?
Die Sperrmüllabfuhr wird nicht vom Zweckverband, sondern von den Landkreisen Friesland und Wittmund organisiert.
Wenn Sie Sperrmüll abholen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Wohnort zuständigen Landkreis. Dort finden Sie Informationen zur Anmeldung, zu den Abholbedingungen und zu den jeweils geltenden Regelungen für die Sperrmüllabfuhr.
Wer darf den Wertstoffhof nutzen?
Der Wertstoffhof des Zweckverbandes steht grundsätzlich für Abfälle aus den Landkreisen Friesland und Wittmund zur Verfügung. Entscheidend für die Anlieferberechtigung ist die Herkunft der Abfälle.
Bei privaten Anlieferungen muss daher nachvollziehbar sein, dass die Abfälle aus einem privaten Haushalt im Verbandsgebiet stammen. Insbesondere bei Fahrzeugen mit auswärtigem Kennzeichen kann ein geeigneter Nachweis über die Herkunft der Abfälle verlangt werden, z. B. durch einen Personalausweis mit entsprechendem Wohnort oder einen aktuellen Abfallgebührenbescheid.
Bestehen im Einzelfall Zweifel an der Herkunft oder der Anlieferberechtigung, kann zusätzlich die Abgabe einer Anliefererklärung verlangt werden. Der Anlieferer ist verpflichtet, bei der Klärung der Herkunft der Abfälle und der Anlieferberechtigung mitzuwirken.
Abfälle aus anderen Landkreisen oder kreisfreien Städten werden nicht angenommen. Dies gilt auch dann, wenn sie durch eine Person aus Friesland oder Wittmund angeliefert werden.
Darüber hinaus können Abfälle aus Kleingewerbebetrieben der Landkreise Friesland und Wittmund angeliefert werden, sofern sie dem Annahmespektrum des Zweckverbandes entsprechen. Für gewerbliche Anlieferungen gelten besondere Voraussetzungen.
Für die Anlieferung ist vorab ein Termin über unser Buchungsportal zu buchen. Bitte wählen Sie bei der Buchung den zutreffenden Termin für eine private oder gewerbliche Anlieferung.
Termin buchenBenötige ich für die Anlieferung einen Termin?
Ja. Für Anlieferungen am Wertstoffhof ist grundsätzlich eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Über unser Online-Buchungsportal buchen Sie ein Zeitfenster für Ihre Ankunft am Wertstoffhof. Bitte treffen Sie innerhalb des gebuchten Zeitfensters am Wertstoffhof ein.
Das gebuchte Zeitfenster bezeichnet ausschließlich den Zeitraum für Ihre Ankunft und nicht die Dauer Ihres Aufenthalts auf dem Wertstoffhof. Für die Entladung steht Ihnen die für Ihre Anlieferung erforderliche Zeit zur Verfügung.
Bitte wählen Sie bei der Buchung den für Ihre Anlieferung passenden Termin – Privatanlieferung oder gewerbliche Anlieferung.
Termin buchenWie funktioniert die Anlieferung am Wertstoffhof in Wiefels?
Für die Anlieferung am Wertstoffhof ist vorab ein Termin über unser Buchungsportal zu buchen. Der gebuchte Termin legt das Zeitfenster für Ihre Ankunft am Wertstoffhof fest.
Bei der Einfahrt werden die angelieferten Abfälle kontrolliert und den jeweiligen Abfallarten zugeordnet. Soweit Gebühren anfallen, werden diese entsprechend der geltenden Gebührensatzung erhoben.
Anschließend fahren Sie zu den jeweiligen Annahmebereichen und entladen Ihre Abfälle grundsätzlich selbstständig in die dafür vorgesehenen Container bzw. Sammelstellen.
Bitte sortieren Sie unterschiedliche Abfallarten möglichst bereits vor der Anlieferung. Dies erleichtert die Zuordnung vor Ort und trägt zu einem zügigen Ablauf bei.
Termin buchenWas kostet die Anlieferung von Abfällen?
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Menge der angelieferten Abfälle. Für Kleinmengen bis 2,0 m³ gelten gestaffelte Pauschalgebühren; für bestimmte Abfallarten gelten gesonderte Gebühren bzw. Annahmebedingungen.
Eine Übersicht über die aktuell geltenden Gebühren finden Sie auf unserer Seite „Gebühren“ sowie in der Gebührensatzung des Zweckverbandes.
Zu den GebührenWarum muss ich für die Anlieferung bezahlen, obwohl ich bereits Abfallgebühren zahle?
Die regelmäßigen Abfallgebühren werden von den Landkreisen Friesland und Wittmund erhoben und finanzieren die von den Landkreisen angebotenen Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung.
Die Anlieferung von Abfällen am Wertstoffhof in Wiefels ist eine zusätzliche Leistung. Für Abfälle, deren Annahme gebührenpflichtig ist, erhebt der Zweckverband daher die in seiner Gebührensatzung festgelegten Gebühren.
Dabei werden nur die Abfälle berechnet, für die eine Gebühr vorgesehen ist. Bestimmte Wertstoffe können gebührenfrei angeliefert werden.
Zu den GebührenKann ich am Wertstoffhof mit Karte bezahlen?
Ja. Am Wertstoffhof können anfallende Gebühren sowohl bar als auch mit Karte bezahlt werden.
Bei Kartenzahlungen werden die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten durch den eingesetzten Zahlungsdienstleister verarbeitet. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen zur Kartenzahlung.
Datenschutzhinweise zur KartenzahlungKönnen auch Gewerbebetriebe Abfälle anliefern?
Grundsätzlich können auch Abfälle aus Kleingewerbebetrieben der Landkreise Friesland und Wittmund angeliefert werden, sofern diese dem Annahmespektrum des Zweckverbandes entsprechen.
Nicht zum Annahmespektrum des Zweckverbandes gehören gewerbliche Containerladungen bzw. Abfälle zur Verwertung (AzV), die von privaten Entsorgungsunternehmen oder Containerdiensten eingesammelt und angeliefert werden.
Gewerbebetriebe haben bei der Entsorgung ihrer Abfälle die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), insbesondere die dort geregelten Getrennthaltungs- und Dokumentationspflichten, zu beachten.
Für die Anlieferung von Abfällen aus Kleingewerbebetrieben ist vorab ein Gewerbetermin über unser Buchungsportal zu buchen.
Gewerbetermin buchenKönnen fest gebundene asbesthaltige Abfälle und künstliche Mineralfasern (KMF) angeliefert werden?
Ja. Am Wertstoffhof können Kleinmengen fest gebundener asbesthaltiger Abfälle sowie Kleinmengen künstlicher Mineralfasern (KMF) unter besonderen Annahmebedingungen angeliefert werden.
Fest gebundene asbesthaltige Abfälle müssen staubdicht und transportsicher verpackt angeliefert werden, z. B. in geeigneten, verschlossenen Big-Bags oder in reißfester Folie mit einer Stärke von mindestens 0,4 mm. Schwach gebundene asbesthaltige Abfälle werden nicht angenommen.
Künstliche Mineralfasern (KMF), insbesondere Mineralwolle, müssen ebenfalls staubdicht und transportsicher verpackt angeliefert werden, z. B. in geeigneten, verschlossenen Big-Bags bzw. KMF-Säcken oder in reißfester Folie mit einer Stärke von mindestens 0,4 mm.
Die Abfälle sind so anzuliefern, dass beim Transport und bei der Entladung keine Fasern oder Stäube freigesetzt werden. Nicht oder unzureichend verpackte Abfälle werden nicht angenommen.
Die Entladung muss durch den Anlieferer selbst erfolgen. Entladehilfen stehen vor Ort nicht zur Verfügung. Die Verpackung und die Größe bzw. das Gewicht der einzelnen Gebinde sind daher so zu wählen, dass eine sichere eigenständige Entladung möglich ist.
Bei betrieblichen Anlieferungen sind zusätzlich die einschlägigen abfallrechtlichen Nachweis- und Registerpflichten, insbesondere nach der Nachweisverordnung (NachwV), zu beachten. Dies gilt auch für Abfälle aus landwirtschaftlicher Tätigkeit.
Entscheidend ist dabei die Herkunft des Abfalls: Abfälle aus einem landwirtschaftlich genutzten Gebäude sind betrieblich einzuordnen; Abfälle beispielsweise aus dem privaten Wohnhaus oder einer ausschließlich privat genutzten Garage hingegen nicht.
Für die Anlieferung ist vorab ein Termin über unser Buchungsportal zu buchen.
Termin buchenWo kann ich Schadstoffe bzw. Problemabfälle abgeben?
Schadstoffe und Problemabfälle werden nicht am Wertstoffhof des Zweckverbandes angenommen.
Für private Haushalte aus den Landkreisen Friesland und Wittmund bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Abgabe:
Samstägliche Schadstoffannahme in Wiefels
Samstags von 8:00 bis 12:00 Uhr können Schadstoffe und Problemabfälle beim Sonderabfallzwischenlager der Nehlsen AWG GmbH & Co. KG im Zufahrtsbereich des Abfallwirtschaftszentrums abgegeben werden. Die Anlieferung ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.
Mobile Schadstoffsammlung in den Landkreisen
Darüber hinaus organisieren die Landkreise Friesland und Wittmund eine mobile Schadstoffsammlung. Das Schadstoffmobil hält nach einem festgelegten Tourenplan zu bestimmten Terminen an verschiedenen Standorten im jeweiligen Landkreis.
Die aktuellen Termine und Standorte finden Sie auf den Internetseiten des jeweiligen Landkreises.
Mobile Problemstoff-Sammeltermine Landkreis FrieslandDie aktuellen Termine für den Landkreis Wittmund entnehmen Sie bitte den Informationen des Landkreises Wittmund.
Dürfen Biokunststoffe in die Biotonne?
Nein. Auch als „kompostierbar“ oder „biologisch abbaubar“ gekennzeichnete Kunststoffbeutel und andere Biokunststoffe gehören nicht in die Biotonne.
Diese Materialien werden im Kompostierungsprozess häufig nicht schnell genug abgebaut und können bei der Aufbereitung zudem nicht zuverlässig von herkömmlichen Kunststoffen unterschieden werden. Sie werden daher als Störstoffe aussortiert und beeinträchtigen die Qualität des erzeugten Komposts.
Für die Sammlung von Bioabfällen sollten deshalb keine Kunststoffbeutel – auch keine sogenannten kompostierbaren Biokunststoffbeutel – verwendet werden.
Darf biologisch abbaubares Kleintierstreu in den Bioabfall?
Nein. Kleintierstreu und Tierkot gehören nicht in die Biotonne, auch wenn die verwendete Einstreu als biologisch abbaubar oder kompostierbar bezeichnet wird.
Kleintierstreu kann mit Tierkot, Krankheitserregern oder anderen hygienisch problematischen Bestandteilen verunreinigt sein und ist deshalb über den Restabfall zu entsorgen.