Entsorgung von Pedelec-Akkus / Elektrofahrrädern

  • E-Bike-Batterien gelten gem. Batteriegesetz (BattG) als sogenannte Industriebatterien.

  • Vertreiber von E-Bikes und E-Bike Batterien sind gesetzlich verpflichtet Altbatterien kostenfrei vom Endverbraucher zurücknehmen.

  • Eine Abgabemöglichkeit von E-Bike Batterien über die Kommunen (Wertstoff- und Recyclinghöfe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) ist gesetzlich nicht vorgesehen.

  • E-Bikes, elektrische Fahrräder mit bis zu 45 km/h Geschwindigkeit (mit Nummernschild), sind vom ElektroG ausgenommen. Kontaktieren Sie Ihren Fahrradfachhändler oder Ihre Verkaufsstelle, ob diese Ihren Akku oder E-Bike zurücknehmen.

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