Besondere Annahmebedingungen
Speicherheizgeräte
Alte Speicherheizgeräte können gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe enthalten. Deshalb gelten für Ausbau, Transport und Anlieferung besondere Sicherheitsanforderungen.
Bitte zerlegen Sie das Gerät nicht: Nur vollständige und unzerlegte Speicherheizgeräte können als Elektroaltgeräte kostenfrei angenommen werden.
Wichtig für die Entsorgung
Das Speicherheizgerät muss vollständig und unzerlegt bleiben
Nur vollständige und unzerlegte Speicherheizgeräte können als Elektroaltgeräte angenommen und im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes kostenfrei entsorgt werden.
Sobald ein Speicherheizgerät zerlegt wurde, ist eine Annahme als Elektroaltgerät nicht mehr möglich. Dies gilt auch für einzelne Bestandteile oder Fragmente des Gerätes.
Unzerlegtes Komplettgerät
Das vollständige Speicherheizgerät kann bei ordnungsgemäßem Ausbau und ordnungsgemäßer Verpackung im Rahmen der Elektroaltgerätesammlung kostenfrei angenommen werden.
Zerlegtes Gerät / Einzelteile
Zerlegte Geräte, Fragmente und Speichersteine werden nicht als Elektroaltgeräte angenommen. Sie sind entsprechend ihrer Beschaffenheit als gefährliche Abfälle zu entsorgen. Die Entsorgung ist gebührenpflichtig.
Mögliche Schadstoffe
Warum besondere Vorsicht erforderlich ist
Je nach Alter und Bauart können Speicherheizgeräte unter anderem Asbest, PCB oder sechswertiges Chrom (Chrom VI) enthalten. Eine unsachgemäße Demontage kann deshalb erhebliche Gesundheits- und Umweltrisiken verursachen.
Asbest
Insbesondere ältere Speicherheizgeräte können schwach gebundene asbesthaltige Materialien enthalten. Bei einer unsachgemäßen Zerlegung können gesundheitsgefährdende Asbestfasern freigesetzt werden.
Weitere Schadstoffe
Ältere Geräte können außerdem PCB-haltige Bauteile enthalten. In den Speichersteinen kann sich durch den Betrieb zudem sechswertiges Chrom gebildet haben.
Sicherer Ausbau
Speicherheizgeräte nicht selbst zerlegen
Insbesondere bei asbesthaltigen Speicherheizgeräten können bei unsachgemäßer Demontage gefährliche Fasern freigesetzt und Räume kontaminiert werden.
Asbesthaltige Speicherheizgeräte müssen ordnungsgemäß durch Fachpersonal abgebaut und für den Transport und die Entsorgung vorbereitet werden.
Wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Speicherheizgerät asbesthaltige Bauteile enthält, können Angaben zum Gerät – beispielsweise Hersteller, Typ, Baujahr oder Seriennummer – bei der Klärung hilfreich sein.
Wertstoffhof Wiefels
So muss das Komplettgerät angeliefert werden
Vollständig und unzerlegt
Das Speicherheizgerät muss als vollständiges Gerät angeliefert werden. Es darf für den Transport nicht geöffnet, entkernt oder in Einzelteile zerlegt werden.
Staubdicht verpackt
Alle Geräteöffnungen und Lüftungsschlitze müssen mit reißfestem Gewebeband staubdicht verschlossen sein. Alternativ kann das komplette Gerät mit einer reißfesten Folie staubdicht verpackt und sorgfältig verklebt werden.
Asbest kennzeichnen
Asbesthaltige bzw. entsprechend zu behandelnde Geräte sind vor der Anlieferung mit einer geeigneten Asbestkennzeichnung zu versehen.
Personal informieren
Bitte weisen Sie unser Personal bei der Anlieferung darauf hin, dass es sich um ein Speicherheizgerät handelt, und beachten Sie die Anweisungen zur Entladung.
Keine Elektroaltgerätesammlung
Was gilt für bereits zerlegte Speicherheizgeräte?
Wurde ein Speicherheizgerät bereits zerlegt, können das Gerät und seine Bestandteile nicht mehr im Rahmen der kostenlosen Elektroaltgerätesammlung angenommen werden.
Fragmente, Speichersteine und andere Bestandteile sind entsprechend ihrer Beschaffenheit als gefährliche Abfälle zu behandeln und dem Sonderabfallzwischenlager der Fa. Nehlsen zuzuführen.
Die Entsorgung zerlegter Geräte und ihrer Bestandteile ist gebührenpflichtig.